Erstattungsbeträge: Kontroverse um vertrauliche Rabatte
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BERLIN (ks). Wie hoch die Preisnachlässe sind, die Arzneimittelhersteller den Krankenkassen aufgrund von Rabattverträgen gewähren, ist seit jeher ein Geheimnis – zum Ärger vieler Apothekerinnen und Apotheker. Lediglich das Gesamtvolumen dieser vertraglichen Rabatte müssen die Kassen dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) regelmäßig melden. Möglicherweise wird es bald noch mehr vertrauliche Rabatte geben. Die forschenden Hersteller fordern schon seit geraumer Zeit, dass die mit dem GKV-Spitzenverband verhandelten Erstattungsbeträge für neue Arzneimittel unter Verschluss bleiben. Das BMG prüft dieses Ansinnen derzeit.