Kassen: Mehrkostenregelung wenig gefragt
AOK-BW-Chef Hermann: Von Beginn an unsinnige Regelung
Berlin (ks). Seit 1. Januar 2011 können gesetzlich Krankenversicherte auf Wunsch statt eines Rabatt-Arzneimittels ihr Wunschpräparat in der Apotheke erhalten, wenn sie hierfür die Mehrkosten übernehmen. Diese mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) eingeführte Mehrkostenregelung trifft allerdings auf wenig Zuspruch. So haben etwa bei der AOK Baden-Württemberg bislang nur 1400 der rund 3,8 Millionen Versicherten einen entsprechenden Antrag gestellt.