Kein Straftatbestand für Vertragsärzte geplant
Korruption im Gesundheitswesen: SPD-Antrag zur schärferen Verfolgung ohne Mehrheit
Berlin (jz/ks). Eine Verschärfung des Strafgesetzbuches zum Nachteil von Vertragsärzten wird es vorerst nicht geben: Der Gesundheitsausschuss des Bundestages lehnte am 25. April den Antrag der SPD-Fraktion "Korruption im Gesundheitswesen wirksam bekämpfen" mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ab. Danach sollten neue Straftatbestände für spürbare Sanktionen und qualifizierte Ermittlungen sorgen. Die Fraktionen der Linken und der Grünen hatten sich enthalten, weil der Antrag zu kurz greife.
