BtM-Abgabe: Stufen-Konzept soll Versorgung Sterbender verbessern
Betäubungsmittelrecht soll mit der Novelle des Arzneimittelrechts angepasst werden
Berlin (ks). Das Bundesgesundheitsministerium will die Versorgung ambulanter Palliativpatienten mit Betäubungsmitteln verbessern: Auch Ärzte sollen diese Arzneimittel künftig in engen Grenzen an Sterbende abgeben können. In der frisch novellierten Apothekenbetriebsordnung wurde hierfür mit den neuen Vorgaben für die Vorratshaltung in Apotheken (§ 15 ApBetrO) bereits eine Basis geschaffen. Mit dem nun anstehenden "Zweiten Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften" ("16. AMG-Novelle") sollen die Weichen im Betäubungsmittelgesetz gestellt werden.
