„Hinweis für einen beträchtlichen Zusatznutzen“
G-BA weicht bei Lupus-Präparat von IQWiG-Empfehlung ab
BERLIN (ks). Die frühe Nutzenbewertung von neuen Arzneimitteln spielt sich zunehmend ein. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mittlerweile für 25 Wirkstoffe das Verfahren abgeschlossen. Letzte Woche fasste das Gremium drei Beschlüsse. Bei zwei Wirkstoffen sah es einen „Hinweis für einen beträchtlichen Zusatznutzen“: Bei Belimumab (Benlysta® von GSK) gegen Lupus und bei Ipilimumab (Yervoy® von BMS), das bei fortgeschrittenen Melanomen zur Anwendung kommt.