Apothekenabschlag: „Jeder Einzelanspruch ist zu prüfen“
Urteilgründe des Bundessozialgerichts liegen vor – nun ist das Landessozialgericht erneut am Zug
KASSEL (ks). Im März hatte das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass Apotheker einen Anspruch auf Rückzahlung einbehaltener Rabatte haben, wenn eine Krankenkasse eine zu Unrecht gekürzte Rechnung nicht rechtzeitig vollständig beglichen hat. Es sah sich allerdings nicht in der Lage, über die Höhe des Zahlungsanspruchs zu befinden. Die hierzu nötigen Feststellungen habe die Vorinstanz nicht getroffen. Die Kasseler Richter wiesen die Sache daher zur erneuten Entscheidung an das Landessozialgericht Hamburg (LSG) zurück. Seit letzter Woche liegen die Urteilsgründe vor. Darin zeigt das BSG detailliert auf, was es nun vom LSG erwartet. (Bundessozialgericht, Urteil vom 6. März 2012, Az.: B 1 KR 14/11 R)