EU-Versandapotheken müssen deutsche Arzneimittel-Festpreise akzeptieren
Gemeinsamer Senat entscheidet pro BGH – EU-Versender wollen vor den EuGH ziehen
Berlin/Karlsruhe (jz/ks). Auch EU-ausländische Versandapotheken wie die Europa Apotheek Venlo (EAV) oder DocMorris dürfen ihren Kunden keine Boni nach Belieben gewähren. Wie ihre deutsche Konkurrenz sind sie an das hiesige Arzneimittelpreisrecht gebunden, wenn sie Arzneimittel nach Deutschland versenden. Das hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe am 22. August entschieden. Er sieht in den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage, um die Arzneimittelpreisverordnung auf ausländische Versandapotheken zu erstrecken. (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe, Beschluss vom 22. August 2012 – Az. GmS-OGB 1/10)