Rx-Boni: berufsrechtlich ein Verstoß!
Landesberufsgericht in Koblenz bestätigt Kammersicht
KOBLENZ (jz). Im Wettbewerbsrecht gilt bekanntlich: Boni auf verschreibungspflichtige Arzneimittel sind bis zu einem Wert von einem Euro mangels Spürbarkeit nicht zu beanstanden. Ob diese "Bagatellgrenze" auch im Berufsrecht gilt, wird von deutschen Gerichten noch immer unterschiedlich bewertet. Das Landesberufsgericht für Heilberufe beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz urteilte nun, dass Apotheker aus berufsrechtlicher Sicht keine "Rezeptprämien" gewähren dürfen. Die Entscheidung ist bereits rechtskräftig. (Urteil des Landesberufsgerichts für Heilberufe Koblenz, Urteil vom 8. Oktober 2012, Az.: LBG-H A 10353/12)