Weihnachtsmann-Gutscheine verboten
Auch weihnachtliche Rx-Boni können unzulässig sein
TÜBINGEN (jz). Das passende Weihnachtsgeschenk zu finden, ist schwer. Diese Erfahrung musste auch ein baden-württembergischer Apotheker machen: In der vergangenen Weihnachtssaison konnten in seiner Apotheke Weihnachtmann-Gutscheine im Wert von einem Euro gesammelt werden – für jedes Rx-Arzneimittel gab es einen Gutschein, maximal drei pro Rezept. Diese konnten beim nächsten Einkauf von OTC- und Freiwahlprodukten eingelöst werden. Das Landgericht Tübingen untersagte ihm sein Bonus-System, nachdem die Wettbewerbszentrale den Apotheker erfolglos abgemahnt hatte. (Landgericht Tübingen, Urteil vom 9. November 2012, Az. 20 O 21/12)