Eine patientenfreundliche Entscheidung
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Krankenhausversorgung trifft auf Zuspruch
BERLIN (ks). Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der ein Krankenhaus-Versorgungsvertrag nicht genehmigungsfähig ist, wenn die Entfernung zwischen Apotheke und zu versorgendem Krankenhaus 216 Kilometer beträgt, ist einhellig begrüßt worden. Sowohl Krankenhausapotheker, als auch krankenhausversorgende Apotheken und ABDA zeigten sich erfreut über das letzte Woche ergangene Urteil.