BMG: Erstattungsbetrag ist Basis für Apothekenzuschlag
Ministerium will Unklarheiten beseitigen und stellt sich dabei gegen den Gesetzgeber
BERLIN (ks). Erstattungsbetrag sticht Listenpreis: Die zwischen GKV-Spitzenverband und Arzneimittelherstellern ausgehandelten Erstattungsbeträge für Arzneimittel, die die frühe Nutzenbewertung durchlaufen haben, sollen Grundlage für die Berechnung der Handelszuschläge der Apotheken und der pharmazeutischen Großhändler sein. Diese Auffassung vertritt der Ministerialdirektor im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Dr. Ulrich Orlowski, in einem Schreiben an den GKV-Spitzenverband. Ebenso sei der Erstattungsbetrag Basis für die Mehrwertsteuer.