OTC-Erstattungsausschluss ist verfassungsgemäß
Bundesverfassungsgericht bestätigt GKV-Leistungsausschluss – Selbstzahlern wird nicht zu viel zugemutet
Karlsruhe (ks). Seit 2004 sind nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel von gesetzlich Krankenversicherten im Regelfall selbst zu zahlen. Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Die Belastung der Versicherten mit Zusatzkosten stehe in angemessenem Verhältnis zu dem unter anderem vom Gesetzgeber verfolgten Ziel, die Kosten im Gesundheitswesen zu dämmen. (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Dezember 2012, Az: 1 BvR 69/09)