Arzneimittelrecht: Kabinett beschließt Änderungen
Klarstellungen zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln
Berlin (ks). Das Bundeskabinett hat am 10. April den Entwurf des "Dritten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften" beschlossen – eine vergleichsweise überschaubare Novellierung des Arzneimittelrechts. Das neue Gesetz soll mittlerweile geänderte europäische Vorgaben zur Pharmakovigilanz umsetzen, bestehende Dopingvorschriften verschärfen und Klarstellungen zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln vornehmen.