16 Cent mehr Honorar für den Nacht- und Notdienst
Honorarerhöhung soll über einen Fonds verteilt werden
Berlin (lk/az). Die versprochene Nacht- und Notdienstpauschale kommt – das bekräftigte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) gegenüber ABDA-Präsident Friedemann Schmidt und dem Präsidenten der Bundesapothekerkammer Dr. Andreas Kiefer bei ihrem Antrittsbesuch am 21. Februar. Der Vorschlag aus dem Ministerium: Die Pauschalvergütung soll über eine Erhöhung des Apothekenhonorars pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel aufgebracht werden – statt der bisherigen 8,35 Euro soll es künftig 8,51 Euro geben. Diese Mittel sollen in einen Notdienst-Fonds fließen, aus dem sie dann abrufbar sind.