Wie künftig geprüft wird
AATB einigt sich auf Überwachungsgrundsätze bei der Apothekenrevision
BERLIN (jz). Gemeinsam mit ihrem Fragen- und Antwortkatalog zur Umsetzung der Apothekenbetriebsordnung haben sich die Landesvertreter der Aufsichtsbehörden in der Arbeitsgruppe Arzneimittel-, Apotheken-, Transfusions- und Betäubungsmittelwesen (AATB) auch auf einheitliche Überwachungsgrundsätze bei der Apothekenrevision geeinigt. Trotz unterschiedlicher Überwachungsstrukturen sollen die Länder die Überwachungsmaßnahmen gleich planen und durchführen. Die "Grundsätze der Apothekenüberwachung" gelten dabei für alle öffentlichen Apotheken unabhängig von ihrem jeweiligen (Zusatz-)Leistungsangebot – ausgenommen Bereiche, für die eine Erlaubnis nach § 13 (Herstellungserlaubnis) und/oder § 52a (Großhandel) AMG erteilt wurde. Für Krankenhausapotheken gelten sie entsprechend.