Darf der Fiskus doch nicht auf Apothekendaten zugreifen?
Hessisches Finanzgericht lehnt Herausgabepflicht ab
KASSEL (jz). Wie weit die Vorlagepflicht von Apothekern bei Betriebsprüfungen geht, bleibt weiter umstritten. Anders als das Finanzgericht Sachsen-Anhalt zu Beginn des Jahres (Az. 1 V 580/12, s. AZ 2013, Nr. 8, S. 1) entschied das Hessische Finanzgericht im April, dass die Finanzverwaltung kein Recht auf die Herausgabe der Verkaufs-Einzeldaten aus der Warenwirtschaft hat. (Urteil vom 24. April 2013, Az. 4 K 422/12 – nicht rechtskräftig)