Achtung T-Rezepte!
BfArM verweist auf Strafbarkeit bei Fehlern
BONN (jz). Apotheken dürfen Rx-Arzneimittel nur abgeben, wenn das Rezept ordnungsgemäß ausgefüllt wurde. Bei T-Rezepten sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten. Wer ein fehlerhaft oder unvollständig ausgefülltes T-Rezept beliefert, droht sich strafbar zu machen, warnt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in einer aktuellen Pressemeldung.