E-Zigaretten-Liquids als Tabakerzeugnis
LG Frankfurt: Handel unterfällt nicht dem Arzneimittelgesetz
Berlin (jz). Die Liquids von E-Zigaretten sind nach Auffassung des Landgerichts Frankfurt/M. Tabakerzeugnisse – der Handel mit E-Zigaretten verstößt insoweit gegen das Tabakgesetz. Letzte Woche Montag verurteilte das Gericht konsequenterweise einen Geschäftsmann aus Nordrhein-Westfalen zu einer Geldstrafe in Höhe von 8100 Euro. Der 46-Jährige war ursprünglich wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz angeklagt worden. (Urteil vom 24. Juni 2013, Az. 5/26 KLs 8920 Js 236334/11 (13/12) – nicht rechtskräftig)