Patt beim Datenzugriffsrecht des Fiskus
Bundesfinanzhof muss über Herausgabepflicht entscheiden
Dessau-Roßlau (jz). Der Bundesfinanzhof muss jetzt entscheiden, ob Apotheker bei Steuerprüfungen ihre Kassen-Einzeldaten offenlegen müssen oder nicht: Nachdem das Hessische Finanzgericht eine Herausgabepflicht im April ablehnte (s. DAZ Nr. 20, S. 23), entschied das Finanzgericht Sachsen-Anhalt am vergangenen Donnerstag genau umgekehrt – nämlich für die Herausgabe der Daten. Nach Informationen des Steuerberaters Dr. Bernhard Bellinger – Prozessanwalt in beiden Verfahren, ließ das Gericht die Revision zu, um eine höchstrichterliche Entscheidung zu ermöglichen. (Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 23. Mai 2013, Az. 1 K 396/12)