Deutscher Apotheker Verlag - PROD

Ein turbulenter Neuanfang

Zu Beginn des Jahres 2025 wählte die Abda einen neuen Vorstand und einen neuen Präsidenten. Es war ein holpriger Start in ein ereignisreiches Jahr.Show more
Rückblick: Die neue Abda-Spitze
24.12.2025, 05:00 Uhr

Cannabis als Medizin

Von Peter Cremer-Schaeffer, Hendrik Greve und Werner Knöss | Am 19. Januar 2017 hat der Bundestag das Gesetz „Cannabis als Medizin“ beschlossen, das im März in Kraft treten soll (bis zum Redaktionsschluss noch keine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt). Es hat die Möglichkeiten, Patienten mit Cannabis-Arzneimitteln zu behandeln, erweitert und erlaubt die Verschreibung von nicht arzneimittelrechtlich zugelassenen Cannabis-Blüten und -Extrakten [1]. Cannabis-Arzneimittel können nun unter bestimmten Voraussetzungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verschrieben werden. Die Erstattung ist möglich, wenn zur Behandlung der bestehenden Erkrankung oder Symptomatik keine weiteren adäquaten Therapieoptionen zur Verfügung stehen und eine Therapie mit Cannabis-Arzneimitteln eine positive Auswirkung auf den Krankheitsverlauf haben könnte. Ärzten und Apothekern kommt bei der Versorgung mit Cannabis-Arzneimitteln eine zentrale Rolle zu. Ärzte müssen in jedem Einzelfall entscheiden, ob sie die Verordnung von Cannabis-Arzneimitteln außerhalb von zugelassenen Indikationen verantworten können und wenn ja, wie sie die Therapie einleiten und steuern. Apotheker beliefern die jeweiligen Betäubungsmittelrezepte und stehen insbesondere bei der Abgabe von Cannabis-Blüten und -Extrakten vor neuen Herausforderungen. Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wurde in diesem Zusammenhang die „Cannabisagentur“ eingerichtet, die den Anbau von Cannabis kontrolliert und steuert. Show more
DAZ aktuell
09.03.2017, 00:00 Uhr

Kurz gemeldet

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09.03.2017, 00:00 Uhr

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08.03.2017, 23:00 Uhr

Ein ganz anderes Kaliber

Die Seite 3
08.03.2017, 23:00 Uhr