NEM in der fachlichen und öffentlichen Diskussion
Rechtsgrundlagen, individueller Bedarf, Verbrauch, BewertungVon Michael Hamm, Thomas Ellrott, Sylvia Terlinden und Jürgen Vormann
Die Schaffung eines europäischen Rechtsrahmens für Nahrungsergänzungsmittel in 2002 und dessen Umsetzung auf nationaler Ebene in 2004 sind ein Meilenstein für diese Produktkategorie. Kontroverse Diskussionen über die Zuordnung als Lebensmittel oder Arzneimittel sind zur Ruhe gekommen. Es bestehen jedoch noch unterschiedliche Ansichten in der Fachwelt über Nutzen und Wirksamkeit der Produkte. Entscheidend für einen sinnvollen Einsatz sind neben Qualität und Sicherheit der Nahrungsergänzungsmittel vor allem die Berücksichtigung des Nährstoffbedarfs einzelner Bevölkerungsgruppen sowie die Ermittlung des individuellen Versorgungsrisikos.
