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Entlassrezepte und Auslegung der Engpassregeln
Schiedsspruch steht – Rahmenvertrag wird zum 1. Januar angepasst
Im November hatte die Schiedsstelle bereits Eckpunkte für Erleichterungen beim Umgang mit Entlassrezepten beschlossen – diese Woche konnten auch die noch offenen Fragen rund um die Auslegung der jüngsten Engpass-Regeln geklärt werden. Zum 1. Januar wird der Rahmenvertrag angepasst.
19.12.2024, 09:45 Uhr

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