Entlassrezepte und Auslegung der Engpassregeln

Schiedsspruch steht – Rahmenvertrag wird zum 1. Januar angepasst

Im November hatte die Schiedsstelle bereits Eckpunkte für Erleichterungen beim Umgang mit Entlassrezepten beschlossen – diese Woche konnten auch die noch offenen Fragen rund um die Auslegung der jüngsten Engpass-Regeln geklärt werden. Zum 1. Januar wird der Rahmenvertrag angepasst.