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Entlassrezepte und Auslegung der Engpassregeln
Schiedsspruch steht – Rahmenvertrag wird zum 1. Januar angepasst
Im November hatte die Schiedsstelle bereits Eckpunkte für Erleichterungen beim Umgang mit Entlassrezepten beschlossen – diese Woche konnten auch die noch offenen Fragen rund um die Auslegung der jüngsten Engpass-Regeln geklärt werden. Zum 1. Januar wird der Rahmenvertrag angepasst.
19.12.2024, 09:45 Uhr

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Auch im dritten Jahr fliegen sie nicht
jb | Dass der Nacht- und Notdienstfonds die Zahlen zu den pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) seit diesem Jahr nicht mehr quartalsweise ausweist, sondern nur noch jeweils für ein halbes Jahr, spricht wohl Bände: die pDL gehören für die Apotheken immer noch nicht zur Routine und halbjahresweise gebündelt sieht es einfach nach ein bisschen Mehr aus.
Weniger Retaxgefahren bei Entlassrezepten
Die Apotheken können sich auf eine Sorge weniger einstellen: Bei Entlassrezepten soll die Retaxgefahr deutlich reduziert werden. Das hat die Schiedsstelle am Montag entschieden. Die beschlossenen Eckpunkte müssen nun allerdings noch zu konkreten Regelungen ausformuliert werden.
Pro Verordnungszeile gibt es den Engpasszuschlag nur einmal
Die Auslegung der noch recht frischen ALBVVG-Regeln scheidet die Geister. Der DAV hätte sich umfangreiche Freiheiten für die Apotheken gewünscht. Doch das Bundesgesundheitsministerium unterstützt die restriktive Lesart der Kassen auch bei der Frage, wie oft der 50-Cent-Zuschlag für das Engpassmanagement bei mehreren Verordnungen pro Verordnungszeile erhoben werden kann.
Abgaberangfolge bleibt auch bei Nichtverfügbarkeit relevant
Die neuen Abgabe- und Retax-Regelungen des ALBVVG erleichtern den Apotheken den Arbeitsalltag leider nicht in dem Maße, wie diese es sich gewünscht hätten. Insbesondere sind nach wie vor alle Stufen der Abgaberangfolge nach dem Rahmenvertrag zu prüfen – und die neuen Vorgaben zum Retaxschutz gelten nur für Beanstandungen, die nach Inkrafttreten des ALBVVG ausgesprochen wurden. Das hat das BMG nun gegenüber dem DAV klargestellt.
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