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Stellungnahme zum BIPAM-Gesetz
KBV: Vertreter-Regelung für Pflegebedürftige statt favorisierter Apotheken
Nicht nur die ABDA, auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sieht das Vorhaben kritisch, dass Pflegebedürftige künftig eine favorisierte Apotheke benennen können sollen, die nach Aufforderung selbstständig die E-Rezepte des Versicherten aus dem Fachdienst abrufen darf. In ihrer Stellungnahme zum sogenannten BIPAM-Gesetz schlägt die KBV vor, von diesem Plan Abstand zu nehmen. Stattdessen sollen die technischen Voraussetzungen geschaffen werden, um institutionelle Vertreter einzusetzen.
Berlin – 31.10.2024, 11:15 Uhr

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