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BMG legt Formulierungshilfe vor
Lachgasverbot wird konkret
Da bestimmte psychoaktive Substanzen eine breite legale Verwendung finden, können sie nicht so einfach unter das Betäubungsmittelgesetz genommen werden. Das Bundesgesundheitsministerium will nun beispielsweise mit Blick auf Lachgas diese Lücke schließen.
Berlin – 02.10.2024, 12:00 Uhr

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