Nach Kündigung der Hilfstaxe

Die Rezepturretaxwelle rollt an

Im vergangenen Jahr hatte der Deutsche Apothekerverband die Anlagen 1 (Stoffe) und 2 (Gefäße) der Hilfstaxe gekündigt. Seit Jahresbeginn gelten daher die Vorgaben der Arzneimittelpreisverordnung für die Abrechnung der Rezepturen. Die Kassen hatten aber bereits angekündigt, dies nicht zu akzeptieren und beispielsweise Packungen nur anteilig zu bezahlen. Nun gibt es die ersten Retaxationen.