- DAZ.online
- News
- Recht
- Freie Apothekerschaft ...
Wer ist zuständig?
Freie Apothekerschaft geht gegen Facebook-Medikamentenflohmarkt vor
„Medikamentenflohmarkt – Medikamente & Hilfe“ lautet der Name einer öffentlichen Facebook-Gruppe, über die Privatpersonen Arzneimittel kaufen und verkaufen. Zweifelsohne ist das nicht rechtens. Doch offenbar kümmert das niemanden. Die Freie Apothekerschaft ist nun aktiv geworden.
Die Freie Apothekerschaft (FA) und ihre Kieler Anwaltskanzlei Brock Müller Ziegenbein haben einen weiteren Missstand ausgemacht, gegen den sie vorgehen wollen. Diesmal geht es um eine Facebook-Gruppe. Ganz offen präsentiert sich diese als „Medikamentenflohmarkt – Medikamente & Hilfe“. Ende 2022 erstellt, hat sie heute nach eigenen Angaben 288 Mitglieder. Viele User sind allerdings anonym unterwegs. Hier werden apotheken- und verschreibungspflichtige Medikamente abseits der Apotheke gesucht und angeboten. Trulicity, Ozempic oder Tilidin gehören zu den besonders beliebten Präparaten.
Mehr zum Thema
Beschwerde bereits eingelegt
Freie Apothekerschaft blitzt mit Eilantrag gegen Länderliste ab
„Gute Erfolgsaussichten“
Freie Apothekerschaft erläutert Klageziele
Für die FA ist klar: Dieses Vorgehen ist nicht nur sehr gefährlich, sondern auch rechtswidrig. Dass ein privater Verkauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken nicht erlaubt und nach dem Arzneimittelgesetz strafbar ist, dürfte allen Apotheker*innen bewusst sein.
Wie die FA am Dienstag mitteilte, hat sie daher die Rechtsanwälte Fiete Kalscheuer und Nicolas Harding beauftragt, Beschwerdeverfahren gegen Facebook bzw. den Meta-Konzern bei der Bundesnetzagentur einzuleiten. Dies geschah Mitte August. Zu dieser Zeit haben die Anwälte zudem an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geschrieben, um über die Aktivitäten der Facebookgruppe zu informieren. Das BfArM habe sich postwendend zurückgemeldet, so die FA. Demnach geht auch die Bundesbehörde von einem Verstoß gegen strafbewehrte Vorgaben des Arzneimittelrechts aus. Sie habe den Verein allerdings an die Bezirksregierung Detmold als Aufsichtsbehörde verwiesen. Auch diese wurde sodann über die Anwälte informiert.
Für die FA unverständlich ist, dass weder die Bundesnetzagentur noch die Bezirksregierung Detmold Maßnahmen gegen Facebook oder den Meta-Konzern ergriffen haben. Laut FA-Pressemeldung teilte letztere bisher lediglich mit, davon auszugehen, in örtlicher Hinsicht nicht zuständig zu sein. Das sieht die FA mit Blick auf ihre im ostwestfälischen Bünde gelegene Geschäftsstelle anders. Mittlerweile hat sich die FA auch an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Koblenz gewandt und hofft, dass dieses die erforderlichen Schritte einleiten wird. Ebenso hat sie über ihre Anwälte das Bundesgesundheitsministerium über die Lage informiert – allerdings nicht verbunden mit einer besonderen Aufforderung. Allerdings wäre ohnehin zu erwarten, dass das Ministerium auf die Landesbehörden verweisen würde.
Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft, erklärte dazu: „Wir bedauern es sehr, dass die Behörden sich lieber mit formalen Zuständigkeitsfragen beschäftigen und offensichtlich rechtswidriges Handeltreiben mit verschreibungspflichtigen Medikamenten sehenden Auges in Kauf nehmen, als die beantragten Maßnahmen zu ergreifen“. Noch habe sich keine Behörde mit den entscheidenden Sachfragen auseinandergesetzt. Nun setzt Hänel auf die Ministerien.
Die FA hatte bereits vor Jahren illegale Arzneimittelverkäufe übers Internet im Blick – seinerzeit waren es die Angebote auf Ebay, die FA-Vorstand Reinhard Rokitta immer wieder zur Anzeige brachte.
0 Kommentare
Kommentar abgeben