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DAZ-Umfrage
Beteiligung bei Kammerwahlen mangelhaft – woran liegt es?
Regelmäßig werden die Apotheker*innen von ihren jeweiligen Kammern aufgerufen, sich an den Kammerwahlen zu beteiligen. Doch offensichtlich haben nicht alle das Bedürfnis, die eigenen Interessenvertreter zu wählen. Denn die Wahlbeteiligungen sind meist mehr als ausbaufähig. Fast kein Kammerbezirk kommt über 40 Prozent hinaus. Woran liegt das? Mit unserer Umfrage wollen wir mehr über die Hintergründe erfahren.
Der Protest über die Standesvertretung erweckt stellenweise den Eindruck, es handele sich um eine Form der Diktatur oder zumindest einer Monarchie. Stimmt aber gar nicht. Zumindest das Ehrenamt ist demokratisch legitimiert. Die Standesvertretung stellt eine Form der repräsentativen Demokratie dar. Jedes ordentliche Mitglied einer Landesapothekerkammer hat das aktive und passive Wahlrecht, kann also die Vertreterversammlung im jeweiligen Kammerbezirk wählen und sich auch selbst als Vertreter wählen lassen. Gelingt letzteres, steht zumindest auf dem Papier der Weg zur Kammerpräsidentin oder zum Kammerpräsidenten und in die ABDA-Gremien offen.
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Allerdings nehmen, ähnlich wie bei anderen Wahlen auch, bei weitem nicht alle diese Möglichkeit wahr, zumindest indirekt mitzubestimmen. Bei den jüngsten Kammerwahlen in Westfalen-Lippe lag die Wahlbeteiligung bei 39,62 Prozent – und das ist ein Spitzenwert. Vor vier Jahren war die Teilnahme mit 40,35 Prozent sogar noch ein bisschen besser. Noch höher ist die Wahlbeteiligung in Sachsen. Hier wählten 2023 48,8 Prozent der Kammermitglieder die neue Kammerversammlung, 2019 hatten sogar 50,1 Prozent ihre Stimme abgegeben. In Baden-Württemberg hingegen machten 2021 nur 24,91 Prozent der Mitglieder von ihrem Wahlrecht Gebrauch. Dieser Wert liegt am unteren Ende der Skala.
Doch warum ist das so? Warum nimmt die Apothekerschaft ihre Möglichkeit zur Mitbestimmung nicht wahr? Liegt es am Wahlmodus, wird es vergessen oder gibt es eh keine Hoffnung, dass sich etwas ändert? Nehmen Sie an unserer Umfrage teil!
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