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DAZ-Tipp aus der Redaktion
Was tut sich beim elektronischen Heilberufsausweis?
Das E-Health-Gesetz treibt die Telematik, die früher vor
allem durch ihre Langsamkeit aufgefallen war, voran. So benötigen Apotheker ab
dem 1. Januar 2019 einen elektronischen Heilberufsausweis (HBA). Doch schon
jetzt ist abzusehen, dass bis zu diesem Termin nicht alle Apotheken mit den für
Anwendung erforderlichen Konnektoren ausgestattet sein werden.
Stuttgart – 27.07.2017, 15:25 Uhr

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Was tut sich beim elektronischen Heilberufsausweis?
Das E-Health-Gesetz treibt die Telematik, die früher vor
allem durch ihre Langsamkeit aufgefallen war, voran. So benötigen Apotheker ab
dem 1. Januar 2019 einen elektronischen Heilberufsausweis (HBA). Doch schon
jetzt ist abzusehen, dass bis zu diesem Termin nicht alle Apotheken mit den für
Anwendung erforderlichen Konnektoren ausgestattet sein werden.
Was tut sich beim elektronischen Heilberufsausweis?
Das E-Health-Gesetz treibt die Telematik, die früher vor
allem durch ihre Langsamkeit aufgefallen war, voran. So benötigen Apotheker ab
dem 1. Januar 2019 einen elektronischen Heilberufsausweis (HBA). Doch schon
jetzt ist abzusehen, dass bis zu diesem Termin nicht alle Apotheken mit den für
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