Ab 1. September 2024

Beschaffungskosten bei der Grippeimpfung separat ausweisen

Schutzimpfungen gegen Influenza in Apotheken sind mittlerweile Teil der Regelversorgung. Der Deutsche Apothekerverband hat nun seine Handlungsempfehlungen zur Abrechnung aktualisiert. Neu ist, neben der geänderten Vergütung, dass ab dem 1. September die Beschaffungskosten separat auszuweisen sind. Hintergrund ist die Umsatzsteuerbefreiung.