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Analyse zur Reform der Notfallversorgung
Notfallzentren werden Apothekennotdienste grundlegend verändern
Die Reform der Notfallversorgung wird mit den vertraglich an die Notfallzentren gebundenen Apotheken massiv auf die etablierten Notdienste wirken. Versorgungsbedarf, Personaleinsatz und Finanzierung sind ganz neu zu bewerten, aber in den Reformentwürfen geschieht dies nicht. Es wird Einschränkungen bei den übrigen Diensten geben müssen – und das bietet durchaus Chancen für die Apotheken.
Süsel – 06.08.2024, 05:00 Uhr

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Lauterbach in Chemnitz – SAV informiert vor Ort über Apothekenreform
In Sachsen ist Wahlkampf, Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) schaut in Chemnitz vorbei. Der Sächsische Apothekerverband wird an einem Infostand über die Auswirkungen seiner geplanten Apothekenreform aufklären.
Die Rolle der Apotheken in der Notfall-Reform
Der Gesetzentwurf für die Notfall-Reform, den das Bundeskabinett jetzt beschlossen hat, hat auch mit Blick auf die für Apotheken relevanten Bestimmungen kleinere Änderungen erfahren. Rund um den neu geplanten Versorgungsvertrag sind es vor allem sprachliche Nachjustierungen sowie Präzisierungen – gespickt mit einer neuen Ordnungswidrigkeit.
Absage an Parallelstrukturen und Dispensierrecht
Die ABDA begrüßt die grundsätzlichen Ziele der geplanten Notfall-Reform. Die zugehörigen Ideen zur Arzneimittelversorgung hält sie allerdings nur für „bedingt geeignet“, wie sie in ihrer Stellungnahme zum vorliegenden Referentenentwurf schreibt. Schließlich gebe es ein funktionierendes System der Dienstbereitschaft durch öffentliche Apotheken. Zudem gebe es keinen Anlass, ein Dispensierrecht für Notdienstpraxen zu etablieren.
ABDA lehnt Pläne für Notfallversorgungsreform ab
Apotheken spielen in den Plänen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zur Reform der Notfallversorgung eine gewisse Rolle. Die ABDA hat nun deutlich gemacht, dass sie die Ideen ablehnt: Sie fürchtet Doppelstrukturen und eine Qualitätsreduzierung.
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