Appell an heimversorgende Apotheken

„STELLEN“: Apotheken sollen korrekte Schreibweise beachten

Heimversorgende Apotheken, für die derzeit eine Ausnahmeregelung für die Chargenübermittlung bei E-Rezepten gilt, sollten auf die korrekte Schreibweise achten, wenn sie anstelle der Chargennummer das Wort „STELLEN“ in das entsprechende Datenfeld eintragen. Darauf weist aktuell der Bayerische Apothekerverband hin.