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Appell an heimversorgende Apotheken
„STELLEN“: Apotheken sollen korrekte Schreibweise beachten
Heimversorgende Apotheken, für die derzeit eine Ausnahmeregelung für die Chargenübermittlung bei E-Rezepten gilt, sollten auf die korrekte Schreibweise achten, wenn sie anstelle der Chargennummer das Wort „STELLEN“ in das entsprechende Datenfeld eintragen. Darauf weist aktuell der Bayerische Apothekerverband hin.
Berlin – 09.07.2024, 14:45 Uhr

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Wann ist die Chargenübermittlung beim E-Rezept Pflicht?
Bei E-Rezepten muss der sogenannte Abgabedatensatz ans Rechenzentrum übermittelt werden. Der enthält die für die Abrechnung notwendigen Informationen sowie die Chargenbezeichnung des Arzneimittels. Dazu, ob diese immer oder nur bei verifizierungspflichtigen Arzneimitteln zu übermitteln ist, erhalten Apotheker*innen aber offenbar widersprüchliche Aussagen. Wir haben beim Deutschen Apothekerverband nachgefragt.
Chargendokumentation: Lösung für Verblisterer gefunden
Heimversorgende Apotheken, die patientenindividuell verblistern, stehen seit geraumer Zeit vor einem Problem, wenn ihnen E-Rezepte unterkommen: Sie müssen bei ihrer Belieferung auch die Charge angeben. Das ist schlicht nicht möglich. Jetzt endlich scheint eine Lösung gefunden. Möglich macht es eine Intervention des Bundesgesundheitsministeriums.
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