ABDA-Stellungnahme zum Notfall-Gesetz

Absage an Parallelstrukturen und Dispensierrecht

Die ABDA begrüßt die grundsätzlichen Ziele der geplanten Notfall-Reform. Die zugehörigen Ideen zur Arzneimittelversorgung hält sie allerdings nur für „bedingt geeignet“, wie sie in ihrer Stellungnahme zum vorliegenden Referentenentwurf schreibt. Schließlich gebe es ein funktionierendes System der Dienstbereitschaft durch öffentliche Apotheken. Zudem gebe es keinen Anlass, ein Dispensierrecht für Notdienstpraxen zu etablieren.