Anzeige
Anzeige
ABDA-Stellungnahme zum Notfall-Gesetz
Absage an Parallelstrukturen und Dispensierrecht
Die ABDA begrüßt die grundsätzlichen Ziele der geplanten Notfall-Reform. Die zugehörigen Ideen zur Arzneimittelversorgung hält sie allerdings nur für „bedingt geeignet“, wie sie in ihrer Stellungnahme zum vorliegenden Referentenentwurf schreibt. Schließlich gebe es ein funktionierendes System der Dienstbereitschaft durch öffentliche Apotheken. Zudem gebe es keinen Anlass, ein Dispensierrecht für Notdienstpraxen zu etablieren.
Berlin – 25.06.2024, 15:50 Uhr

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Notfalldienst-Apotheken: „Dieses System existiert bereits“
Der Referentenentwurf zur Notfallversorgung sorgt auch bei den Landesapothekerkammern für Ärger. Auf der Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg am Mittwoch in Stuttgart äußerte Präsident Martin Braun Kritik, mit Blick auf die Einbeziehung der Apotheken in das geplante neue System: „Apotheken machen schon 365 Tage im Jahr Notdienste – dieses Modell existiert bereits.“
ABDA lehnt Pläne für Notfallversorgungsreform ab
Apotheken spielen in den Plänen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zur Reform der Notfallversorgung eine gewisse Rolle. Die ABDA hat nun deutlich gemacht, dass sie die Ideen ablehnt: Sie fürchtet Doppelstrukturen und eine Qualitätsreduzierung.
So sollen Apotheken in die Notfallversorgung einbezogen werden
Die Notfallversorgung wird reformiert: Ärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste sollen besser vernetzt und Hilfesuchende an die richtigen Stellen gesteuert werden. Der jetzt vorliegende Referentenentwurf für das Notfallgesetz sieht zudem vor, dass Notdienstpraxen in integrierten Versorgungszentren künftig mit Apotheken Versorgungsverträge schließen. Diese Apotheken sollen einen pauschalen Zuschuss erhalten.
Anzeige
Deutscher Apotheker Verlag Logo
Service
Rechtliches
Jetzt auch als App für iOS und Android
© 2025 Deutsche Apotheker Zeitung