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Arzneimittellieferdienst
Mayd meldet Insolvenz an
Lieferdienste haben im Zuge der Corona-Pandemie einen rasanten Aufstieg erfahren. Im Zuge der Normalisierung nach dem Ende des Notstands sind viele der Start-ups in Schieflage geraten. Inflation, Konsumflaute, aber auch verlorene Gerichtsprozesse haben dem Arzneimittellieferanten Mayd schwer zugesetzt. Das Unternehmen aus Berlin musste nun Insolvenz anmelden.
Berlin – 20.06.2024, 14:45 Uhr

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Personal für die „Light-Apotheken“ – gibt es das überhaupt?
Der Referentenentwurf für das Apotheken-Reformgesetz sieht tatsächlich vor, dass Apotheken vorübergehend auch ohne anwesende Approbierte betrieben werden können, wenn eine erfahrene PTA vor Ort die Arzneimittelabgabe übernimmt. Doch gibt es überhaupt Personal, das diese neue Verantwortung übernehmen kann und will, in ausreichender Menge? Schließlich werden PTA schon jetzt händeringend gesucht.
Mayd-Sonntagslieferungen erneut untersagt
Auch das Oberlandesgericht Köln hält es für unlauter, wenn in Nordrhein-Westfalen sonn- und feiertags Arzneimittel über einen Schnelllieferdienst ausgeliefert werden, obwohl die dahinterstehende Apotheke keinen Notdienst hat. Kern der Entscheidung ist, wie die seit 2012 geltende Regelung zur Dienstbereitschaft in der Apothekenbetriebsordnung auszulegen ist, insbesondere in welchem Verhältnis sie zu landesrechtlichen Normen zur Ladenöffnung steht. Das letzte Wort wird der Bundesgerichtshof haben.
Auch Berliner Gericht weist Mayd in die Schranken
Im Frühjahr hatte bereits das Landgericht Köln einem in NRW ansässigen und mit dem Lieferdienst Mayd kooperierendem Apotheker untersagt, an Sonn- und Feiertagen Waren seiner Apotheke ausliefern zu lassen – jedenfalls, sofern er keinen Notdienst leistet. Nun urteilte auch das Landgericht Berlin in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale gegen Mayd selbst in diesem Sinne: In NRW sind Sonn- und Feiertagslieferungen des Schnelllieferdienstes unlauter – und daher zu unterlassen.
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