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Referentenentwurf
Skonti sollen wieder erlaubt werden – aber erst im Zuge der Apothekenreform
Seit dem BGH-Urteil zu den Skonti hat sich die wirtschaftliche Lage vieler Apotheken weiter verschlechtert. Zumindest in diesem Punkt will das Bundesgesundheitsministerium den Apotheken entgegenkommen und Skonti, die über den 3,15-Prozent-Zuschlag hinausgehen, wieder zulassen. Allerdings soll dies erst im Zuge der Apothekenreform umgesetzt werden. Die ABDA hätte sich eine frühere Korrektur gewünscht.
13.06.2024, 09:30 Uhr

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Apothekenreform: Ende der Präsenzpflicht, „Zweigapotheke“, wenig mehr Fixhonorar
Apotheken ohne Approbierte und eine Fixbetragserhöhung auf 8,66 Euro und dann 9 Euro bei gleichzeitiger Senkung des variablen Teils. Das sieht laut FAZ der Referentenentwurf für die Apothekenreform vor. Apotheken sollen aber auch mehr impfen dürfen und: Es sollen mehr „Zweigapotheken“ entstehen.
ABDA will Skonto-Klarstellung im Medizinforschungsgesetz
Die ABDA will das Gesetzgebungsverfahren zum Medizinforschungsgesetz nutzen, um in Sachen Skonti eine Klarstellung in der Arzneimittelpreisverordnung zu erreichen. Kommenden Mittwoch wird sie daher auch an der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf im Gesundheitsausschuss teilnehmen.
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