Teilzeitarbeit statt Fulltimejob
Wer mehr Freizeit haben will, hat Anspruch auf Reduzierung(bü). Ob es aus reiner Lust auf mehr Freizeit geschehen soll oder ob familiäre oder andere Zwänge dazu raten: Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitgeber die Zustimmung dazu verlangen, künftig weniger als bisher vertraglich vereinbarte Arbeitszeit tätig zu sein. Das "Teilzeit- und Befristungsgesetz" ist die Rechtsgrundlage dafür.
