1 Rezeptur – 3 Dokumente
Wie neue Arbeitshilfen die Dokumentationspflichten gemäß ApBetrO erleichtern
DAZ-Redaktion | Mit dem Inkrafttreten der novellierten Apothekenbetriebsordnung kommen zahlreiche neue Dokumentationspflichten auf Apotheken zu. Besonders davon betroffen ist die Rezepturherstellung. Mit dem Protokoll der Plausibilitätsprüfung, der Herstellungsanweisung und dem Herstellungsprotokoll müssen künftig für jede Rezeptur drei Dokumente vorliegen, die für die Qualität des angefertigten Arzneimittels bürgen. Natürlich stellt sich dabei auch die Frage, wie die Vorgaben der neuen Apothekenbetriebsordnung nicht nur qualitätssteigernd, sondern auch effizient und zeitsparend umgesetzt werden können. Der folgende Beitrag gibt Ihnen daher einen Überblick, welche Arbeitshilfen Ihnen die neuen Dokumentationspflichten künftig erleichtern.
