Plausibilitätsprüfung
Das Protokoll muss die Datengrundlage widerspiegeln
Valentin Saalfrank | Zu den neuen Dokumentationspflichten, die die novellierte Apothekenbetriebsordnung bei der Rezepturherstellung vorsieht, gehört auch die Plausibilitätsprüfung. Der Apotheker muss die Plausibilitätsprüfung persönlich vornehmen. Doch stellen sich folgende Fragen: Darf sich der Apotheker bei der Durchführung der Plausibilitätsprüfung durch pharmazeutisches Assistenzpersonal unterstützen lassen? Hat dies Auswirkungen auf die Dokumentationspflichten?