Behandlungsfehler: Keine generelle Beweislast-Umkehr
Entwurf des Patientenrechte-Gesetzes liegt vor
BERLIN (as/lk). Er wurde lange erwartet – jetzt ist er da: Der Entwurf der Bundesregierung zum Patientenrechte-Gesetz. Das Urteil ist gespalten. Bundesjustiz- und Bundesgesundheitsministerium sehen darin naturgemäß einen Fortschritt für die Patienten. Die Ärzte sind zufrieden, weil es keine generelle Umkehr der Beweislast bei Behandlungsfehlern geben soll. Und genau deshalb zeigen sich Opposition und Verbraucherschützer enttäuscht.