Berufsgericht: Verwarnung für 50-Cent-Gutschein
Bagatellgrenze – nur für Verhältnismäßigkeit von Belang
Gießen (az). Das Berufsgericht für Heilberufe beim Verwaltungsgericht Gießen hat eine Apothekerin, die ihren Kunden einen 50-Cent-Gutschein bei der Einlösung eines Rezeptes gewährt hat, wegen eines Verstoßes gegen die Berufsordnung zu einer Verwarnung verurteilt. Zudem wurden ihr die Kosten des Verfahrens auferlegt. Dies teilt die Landesapothekerkammer Hessen mit – und weist ihre Mitglieder nochmals darauf hin, "sich bei der Gewährung von Rabatten, Boni und Gutscheinen rechtskonform zu verhalten".