Mein liebes Tagebuch
Zum Mitmachen: „Ohne Jauch geht’s auch“
Einfach klasse, mein liebes Tagebuch, was sich Apotheker Gerhard Zitzmann da hat einfallen lassen: eine Kampagne mit dem Slogan „Ohne Jauch geht’s auch“. Der Inhaber der Stachus-Apotheke in München schaltete in der vergangenen Woche zwei Titelanzeigen in der Münchner Tageszeitung TZ mit diesem Spruch, darüber der Text „Ihre Münchner Apotheken vor Ort“ und darunter ein QR-Code, der zur „E-Rezept-App München“ führt, der App der Stachus-Apotheke. Zitzmanns Absicht ist klar: Er will die Aufmerksamkeit weg von den großen EU-Versendern auf die Apotheken vor Ort ziehen. Die Botschaft des Münchner Apothekers: Einen Jauch können sich Vor-Ort-Apotheken nicht leisten, aber sie bieten handfeste Vorteile, z. B. persönliche Beratung, vertrauensvolle Betreuung chronisch kranker, älterer und akut hilfebedürftiger Menschen, Notfallversorgung rund um die Uhr und eine unmittelbare Arzneimittelversorgung ohne Versandverzug und ohne Logistikprobleme – die Arzneimittel gibt’s am selben Tag, auch per Boten nach Hause. Mein liebes Tagebuch, die Kampagne sollte bundesweit laufen – meint auch Zitzmann. Daher will er alle Kolleginnen und Kollegen animieren, selbst aktiv zu werden und auch mit eigenen Ideen Präsenz zu zeigen. Er freut sich darüber, wenn andere Apotheken den Slogan „Ohne Jauch geht’s auch“ nutzen. Er verwendet ihn z. B. in seinen Anzeigen und Hinweisen auf die von ihm selbst gebrandete App von apotheken.de. Er kann sich aber auch vorstellen, Schaufenster, Lieferfahrzeuge u.v.m. mit diesem Slogan zu bestücken.
dm-Märkte spielen Vorsorgezentrum
Ein großes Blutbild für 9,95 Euro, 24 Blutwerte zur Erkennung von Risikofaktoren fürs Herz-Kreislaufsystem für 24,95 Euro, 9 Blutwerte zur Bestimmung des Diabetes-Risikos oder eine Testosteron-Bestimmung im Blut für 19,95 Euro – wo gibt’s denn sowas? Das gibt es zurzeit in ausgewählten dm-Drogeriemärkten – ja, mein liebes Tagebuch, du hast richtig gelesen, bei dm! Seit Anfang August laufen diese Services als Pilotprojekt in fünf ausgewählten Märkten dieser Kette, durchgeführt werden die Tests derzeit vom Berliner Healthtech-Unternehmen Aware, das Bluttests bereits im Abo anbietet. Aware stellt dm medizinisches Personal zur Verfügung, das venöses Blut entnimmt und zur Analyse in ein Labor schickt. Die Ergebnisse werden innerhalb von zwei Tagen, so dm, in die Aware-App übermittelt, eine telemedizinische Nachbesprechung ist optional buchbar. Aber das ist noch nicht alles. Weitere Vorsorgetests bietet dm in Zusammenarbeit mit anderen Partnern an, so z. B. mit Skleo Health GmbH, einem Unternehmen, das Augenscreenings anbietet, und dermanostic, einem Online-Hautärzte-Team für KI-gestützte Hautanalysen. Mein liebes Tagebuch, wir hätten da mal ein paar Fragen: Was bedeutet das alles für den Gesundheitsmarkt, letztlich für Apotheken? Läuft dm da gerade den Apotheken in Sachen Prävention den Rang ab? Sind Apotheken in Sachen Vorsorge und Prävention zu zögerlich? Hätten wir da nicht schon längst ein Bein in der Tür zur Gesundheitsvorsorge-Kabine haben müssen? Und ja, finden wir uns nun damit ab, dass ein Drogeriemarkt Gesundheitsdienstleistungen anbietet? Übrigens, nur mal so zum Nachdenken: Skleo Health bietet das Thema Augenvorsorge mittels Augenscreening auch Apotheken an. Auf der Website von Skleo Health heißt es: „Unser Screening-Prozess nutzt modernste Telemedizin und KI-gestützte Bildanalysen, um frühe Anzeichen häufiger Augenerkrankungen zu erkennen.“ Das System soll z. B. Glaukom, diabetische Retinopathie und altersbedingte Makuladegeneration erkennen.
Der zahnlose Tiger hat einen Namen:
„Paritätische Stelle“ von GKV und DAV
Mangel an Themen hatte der Hessische Apothekerverband (HAV) auf seiner Hauptversammlung am 21. August nicht. Selbst Abda-Präsident Thomas Preis, der im Nebenjob auch Vorsitzender eines Apothekerverbands ist (AV Nordrhein, seine „Homebase“), war angereist, um eines seiner Lieblingsthemen zu platzieren: das Rx-Boni-Verbot für EU-Versender und folgerichtig den Ausschluss des Rx-Versandhandels von der Belieferung der GKV-Versicherten in Deutschland. Eigentlich könne auch die „Paritätische Stelle“, die aus je drei Mitgliedern von GKV-Spitzenverband und Deutschen Apothekerverband (DAV) besteht, dagegen vorgehen, so Preis. Mein liebes Tagebuch, und warum tut sie das nicht? Als Abda-Präsident hat er doch einen direkten Draht zum DAV und könnte dort mal ein wenig Druck machen, oder? Preis erläutert dazu: Es überwiege wohl die Sorge vor möglichen Schadensersatzforderungen – die Paritätische Stelle bezeichnete er als „einen zahnlosen Tiger“. Dem können wir uns nur anschließen, mein liebes Tagebuch, und meinen: Warum lässt das der DAV so regungslos geschehen? Kann er sich in der Paritätischen Stelle nicht durchsetzen?
Was Preis in Richtung Politik aufgriff: Es müssten nun endlich die im Koalitionsvertrag verankerten Ziele umgesetzt und in ein Apothekenreformgesetz überführt werden. Der Vizepräsidentin der Hessischen Apothekerkammer, Schamim Eckert, geht das nicht weit genug: Sie forderte einzelne Punkte des Koalitionsvertrags kurzfristig auf den Weg zu bringen. Würden sämtliche Maßnahmen erst nach der Sommerpause verhandelt, sei frühestens in einem Jahr mit der Umsetzung zu rechnen. Mein liebes Tagebuch, wir ergänzen: Bundesgesundheitsministerin Warken hätte es schon längst tun können, hat sie aber nicht – die Apotheken scheinen ihr wohl doch nicht so wichtig zu sein.
Polarisierung vorprogrammiert:
Notdienst-Diskussion auf dem Apotag
Der Nacht- und Notdienst der Apotheke: ein Thema, das unter Apothekers polarisiert wie kaum ein anderes. Die Positionen liegen zwischen Ablehnung oder zumindest einer deutlichen Kürzung der Dienste und dem Hochhalten dieses Dienstes als exklusives „Bollwerk“ gegen den Versandhandel, der ihn nicht anbieten kann. Beim kommenden Apothekertag wird der Notdienst wieder diskutiert werden: Die Landesapothekerkammer Hessen will die Anwesenheitspflicht für Approbierte im Notdienst lockern, will heißen: Es sollte genügen, wenn die Apothekerin, der Apotheker bei Bedarf innerhalb von 10 Minuten vor Ort sein können. Mein liebes Tagebuch, das mag für manche Regionen, in denen der Notdienst erfahrungsgemäß selten in Anspruch genommen wird, eine Entlastung für die Diensthabenden sein. Es sollte dann aber gut abgewogen werden, denn ständig hin- und herfahren bringt’s auch nicht.
LAK Hessen: 10 Euro Notdienstgebühr
Was die LAK Hessen noch fordern will: die Notdienstgebühr anheben auf 10 Euro und bereits ab dem Zeitpunkt, ab dem die Notdienstverpflichtung läuft. Da sollte man wirklich ernsthaft drüber diskutieren. Genauso wie über einen Antrag, den die Kammern Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern einbringen wollen: Sie fordern eine Vergütung auch für Teilnotdienste. Ähnliche Vorstöße kommen übrigens auch von den Kammern Baden-Württemberg und Niedersachsen. Mein liebes Tagebuch, Teilnotdienste müssen vergütet werden!
FA: Aufsichtsbehörde muss gegen Rx-Boni tätig werden!
Die EU-Arzneimittelversender werfen mit Boni und Rabatten auf Rx-Arzneimittel um sich – und die GKV schaut zu. Auch die Paritätische Stelle, ein kleines Gremium mit Mitgliedern des GKV-Spitzenverbands und des DAV, die sich eigentlich um solche Verstöße kümmern soll (siehe oben), rührt sich nicht. Die Freie Apothekerschaft (FA) will das nicht länger hinnehmen und geht einen neuen Weg: Sie beantragt beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ein aufsichtsbehördliches Einschreiten. Die FA ist der Ansicht, es sei Aufgabe und Pflicht der Kassen, gegen Rx-Boni aktiv einzuschreiten. Mein liebes Tagebuch, ein guter Ansatz. Denn, wie FA-Vorsitzende Daniela Hänel ausführt: Die Preisbindung sei vom Gesetzgeber eingeführt worden, um eine verlässliche und gleichwertige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherzustellen. Richtig, dann sollte sie auch eingehalten werden.
Eine Gebührenordnung für Apotheken –
das haben wir verdient, meint Ullmann
Schluss mit der fixumsbasierten Vergütungssystematik, eine Gebührenordnung für Apotheker (oder gendergerecht: Gebührenordnung für Apotheken?) muss her – meint der ehemalige gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Professor Andrew Ullmann, in seinem DAZ-Gastbeitrag. Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage im Apothekenwesen und eines strukturell veralteten Vergütungssystems sei eine tiefgreifende Reform notwendig. Ullmann kann sich die Einführung einer Gebührenordnung für Apotheker (GOA), einen pharmazeutischen Leistungskatalog mit variabler Honorierung, vorstellen, also ähnlich der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Ullmann blickt dabei ins europäische Ausland, nach Frankreich, ins Vereinigte Königreich und in die Niederlande, wo es z. B. festgelegte Tarife für spezifische pharmazeutische Dienstleistungen gebe (F), wo das Apothekenvergütungssystem bereits in diese Richtung reformiert worden sei (UK) und wo die leistungsabhängige Vergütung etabliert sei (NL). Nun ja, mein liebes Tagebuch, so anregend und zumindest nachdenkenswert wie Ullmanns Vorstoß auch ist: So richtig umgestellt auf eine GOÄ-ähnliche Struktur haben allerdings diese Länder auch nicht. Das „Problem“ oder die Frage bei der Honorierung von Apotheken ist einfach: Wie bildet man die Abgabe einer Arzneimittelpackung in der Honorarstruktur ab. Ärzte geben keine Waren ab, sie verkaufen ihre persönliche Leistung. Apotheken müssen mit der Ware Arzneimittel, mit Packungen umgehen, die z.T. enorm teuer geworden sind. Selbst wenn das reine Handling in vielen Apotheken durch Automaten erledigt wird – es kostet Geld (Personal, Kommissionierer, Lagerplatz, Strom, Bankgebühren etc.). Mein liebes Tagebuch, ja, es ist begrüßenswert, über neue Honorarstrukturen nachzudenken. Ullmann meint: „Deutschlands Apothekerinnen und Apotheker verdienen eine Vergütungsstruktur, die ihre Leistungen anerkennt.“ Danke, aber Deutschlands Apothekerinnen und Apotheker wüssten dann auch gerne etwas genauer, welche Strukturen, welche Vergütungssystematik die Arbeit der Apotheke gerecht abbilden kann.
Wie erklärt man den Medien ein Rx-Versandverbot?
Mein liebes Tagebuch, es ist heutzutage nicht trivial, der Öffentlichkeit und den Medien zu erklären, warum die deutschen Apothekerinnen und Apotheker gegen den Versandhandel von Arzneimitteln sind, warum die Abda „regelrecht verbissen“ gegen den Online-Handel kämpft, wie es das RedaktionsNetzerk Deutschland (RND) im Interview mit dem Abda-Präsidenten Thomas Preis formulierte. Versandhandel ist doch heute allgegenwärtig, also „warum wollen Sie bei Medikamenten das Rad der Geschichte zurückdrehen“, so die RND-Eingangsfrage. Preis bringt sie alle, die Argumente gegen den Versandhandel, insbesondere gegen den aus dem naheliegenden EU-Ausland. Selbst das Argument, der Versandhandel sei ein wichtiger Baustein für die Landbevölkerung, lässt Preis nicht gelten: Trotz geringerer Apothekendichte bliebe dort niemand unversorgt, so der Abda-Präsident und verweist auf die gut ausgebauten Botendienste der Apotheke. Und er will auch keine Denkverbote, wenn es um die Abda-Forderung geht, den Rx-Versand aus dem Ausland zu verbieten. In 19 Ländern der EU sei der Rx-Versand nicht ohne Grund verboten. Außerdem müsse ein Versandhandel aus dem Ausland, der sich nicht an die in Deutschland geltenden Regeln hält, verboten werden, in Deutschland Geschäfte zu Lasten der vollversorgenden Apotheken zu machen. Preis mit Blick auf die Rabatte der EU-Versender: „Wer sich nicht an die Spielregeln hält, darf nicht mehr für die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland tätig sein.“ Hier sei dringend der Staat gefordert. Mein liebes Tagebuch, Preis legte alle Argumente gegen den Online-Handel mit Arzneimitteln auf den Tisch – das müsste doch auch hartnäckige Freunde des Arzneimittel-Versandhandels überzeugen, meint man. Ob Medien wie das RND danach pro Vor-Ort-Apotheken kämpfen? Wenn man sie zumindest zum Nachdenken bringt, hätte man vermutlich schon viel erreicht.
Hilferuf an den Staat:
Stoppt die Rx-Boni-Praxis der EU-Versender
Schon allein die Rx-Boni-Praxis, ein Verstoß der EU-Versender gegen geltende Gesetze, kann doch nicht toleriert werden. Abda-Präsident Thomas Preis hatte es im Interview mit dem RND deutlich gemacht „Hier muss der Staat eingreifen und dieses Verhalten bestrafen und unterbinden.“ Mein liebes Tagebuch, dieser Ruf nach dem Staat dürfte angekommen sein. Aus dem Bundesgesundheitsministerium heißt es nun, man werde die Rechtslage und etwaigen Regelungsbedarf prüfen. Immerhin, mein liebes Tagebuch, das Ministerium scheint zu erkennen, dass hiesige Apotheken einen Wettbewerbsnachteil haben, wenn EU-Versender mit Boni um sich werfen. Die geäußerte Absicht, die Rechtslage und den etwaigen Regelungsbedarf prüfen zu wollen, sind wohlfeile Worte. Jetzt wartet die deutsche Apothekerschaft dringend darauf, welche Konsequenzen folgen.
Neue Abda-Stoßrichtung:
Rx-Versandverbot wegen Patientensicherheit
Um der Prüfung der Rechtslage Nachdruck zu verleihen: Warum nicht gleich den Rx-Versandhandel verbieten! So, wie es 19 andere EU-Länder auch getan haben. Auf dem kommenden Deutschen Apothekertag dürfte diese Forderung auf alle Fälle wieder ein Thema sein: Die Apothekerschaft fordert wieder offensiv die „Rückführung des Versandhandels mit Arzneimitteln auf das unionsrechtlich gebotene Maß“, oder kurz und knapp: das Rx-Versandverbot. Einen entsprechenden Antrag will der Abda-Vorstand auf dem DAT stellen. Moment mal, mein liebes Tagebuch, hatten wir das nicht alles schon mal? Und die Politik war dafür nicht zu begeistern? Jein. Ein Verbot des Rx-Versandhandels wurde zwar schon vor ein paar Jahren gefordert, allerdings mit dem Kernargument, dass der Versandhandel die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung gefährde. Jetzt will die Abda eine andere Stoßrichtung verfolgen: Es geht um die Patientensicherheit. Ein konsequentes Verbot des Versandes von Rx-Arzneimitteln sei dringend notwendig, um die öffentliche Gesundheit zu schützen und dem unkontrollierbaren Arzneimittelkonsum im digitalen Raum Einhalt zu gebieten, so der Schlusssatz des Antrags. Mein liebes Tagebuch, wir werden sehen, ob die Politik diesen Argumenten endlich folgen kann.
Mehr Lesestoff fürs Wochenende
Mein liebes Tagebuch, hier noch ein paar Ideen, Diskussionsansätze und kritische Meinungen im Gesundheits- und Apothekenwesen. Zum Beispiel die Kritik des Verbands innovativer Apotheken (via) über den neuen Versorgungsvertrag zwischen der AOK Nordost und den Apothekerverbänden von Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Befürworter der Direktabrechnung monieren, mit diesem Liefervertrag werde es den Apotheken unmöglich gemacht, die Vorteile der Direktabrechnung zu nutzen. via fragt: Wollen die Verbände die Direktabrechnung ausbremsen, um das Geschäft der Rechenzentren zu sichern, an denen sie beteiligt sind?
Dann gibt’s einen neuen Vorschlag des Bielefelder Gesundheitsökonomen Wolfgang Greiner, wie das Defizit der GKV reduziert werden könnte, nämlich durch höhere Zuzahlung der Versicherten für Arzneimittel. Seit 20 Jahren ist die Selbstbeteiligung unverändert geblieben. Also, warum nicht die Zuzahlung verdoppeln: 10 Euro pro Arzneimittel, maximal 20 Euro. Mein liebes Tagebuch, der Vorschlag ist prüfenswert.
Und dann noch die Frage, die alle Apothekeninhaberinnen und -inhaber (aber auch die nicht-selbstständigen Apothekerinnen und Apotheker) umtreibt: Nach welche Kriterien sollen die Kammerbeiträge erhoben werden? Die einzelnen Länderkammern gehen hier sehr unterschiedliche Wege. Mein liebes Tagebuch, das stellt sich die Frage: Gibt es einen „gerechten“ Kammerbeitrag? DAZ-Redakteur Dr. Thomas Müller-Bohn hat sich die verschiedenen Verfahren der Beitragserhebung angesehen und sich auch mit der Frage befasst, ob der Kammerbeitrag in Zeiten von Hochpreisern noch an den Umsatz gekoppelt erhoben werden kann.