Ärztekammer Berlin

Vorgehen von Stiftung Warentest „bedenklich“

Berlin - 24.04.2014, 13:14 Uhr


Die Berliner Ärztekammer hält den von der Stiftung Warentest durchgeführten Apothekentest mit von Ärzten ausgestellten „Schein“-Rezepten für „berufsrechtlich bedenklich“. Es gebe zudem in der Berufsordnung für Ärzte kein „rechtlich gesichertes Verfahren zum Test von anderen Berufsgruppen“, erklärte ein Sprecher gegenüber DAZ.online.

Ob die Berliner Ärztekammer den Fall genauer prüfen und von der Stiftung Warentest weitere Informationen einfordern will, sei noch nicht entschieden, so der Sprecher. Man wolle zunächst die Veröffentlichung prüfen. Voraussetzung für weitere Schritte sei, dass Berliner Ärzte Rezepte im Auftrag von Stiftung Warenentest ausgestellt hätten.

Zur Durchführung des aktuellen Apothekentests hat die Stiftung Warentest in den 38 getesteten Apotheken insgesamt 76 „Schein“-Rezepte vorgelegt. Nach Angaben der Projektleiterin von Stiftung Warentest wurden die Rezepte von einem oder mehreren Ärzten ausgestellt. Die Vorgaben lieferte die Stiftung Warentest. Nach Angaben der Stiftung Warentest habe eine rechtliche Prüfung die Zulässigkeit der Ausstellung dieser Rezepte zu Testzwecken bestätigt. Wer die rechtliche Prüfung vorgenommen hat, wollte die Stiftung Wartentest ebenso wenig verraten, wie die Anzahl oder Identität der ausstellenden Ärzte.


Lothar Klein