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Das BMG gibt beim 16-prozentigen Herstellerrabatt nicht nach. (Foto: ABDA)

Das BMG gibt beim 16-prozentigen Herstellerrabatt nicht nach. (Foto: ABDA)

Preismoratorium und erhöhter Herstellerrabatt

BMG: Es bleibt wie gehabt

Berlin - Die Arzneimittelhersteller müssen den Krankenkassen weiterhin einen 16-prozentigen Rabatt auf Nicht-Festbetragsarzneien gewähren. Auch das zum August 2010 eingeführte Preismoratorium bleibt bestehen. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat überprüft, ob diese Sparmaßnahmen noch erforderlich sind, und ist zum Ergebnis gekommen, dass dies der Fall ist.

Das Ministerium ist nach § 130a Absatz 4 SGB V verpflichtet, die Erforderlichkeit des Preismoratoriums und der gesetzlichen Herstellerabschläge für Arzneimittel regelmäßig zu überprüfen. Das ist nun geschehen. Dazu wurden die maßgeblichen Verbände der Kostenträger und der Leistungserbringer sowie die Verbände der pharmazeutischen Industrie um Stellungnahme gebeten. 

Nach Auswertung der Stellungnahmen und der Bewertung der gesamtwirtschaftlichen Lage, einschließlich der Auswirkung auf die gesetzliche Krankenversicherung, vermeldet das BMG nun folgendes Ergebnis: „Vor dem Hintergrund der konjunkturellen Unsicherheiten und der zu erwartenden Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung sind das Preismoratorium sowie die gesetzlichen Herstellerabschläge zur Gewährleistung der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung weiterhin gerechtfertigt“. Diese Abschläge entlasteten die Krankenversicherung im Vorgriff auf die für dieses Jahr erwarteten zwischen Herstellern und GKV-Spitzenverband ausgehandelten Erstattungsbeträge. Zudem weist das Ministerium darauf hin, dass die Vertragspartner bereits nach geltendem Recht in ihren Vereinbarungen eine Ablösung gesetzlicher Herstellerabschläge vorsehen können. 

Damit bleibt vorerst alles beim Alten: Preiserhöhungen sind tabu – sowohl für die Abrechnung mit gesetzlichen als auch mit privaten Krankenversicherungen. Für verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Festbetrag bleibt es beim gesetzlichen Herstellerabschlag von 16 Prozent, für  nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel bei 6 Prozent. 

Im SGB V ist vorgesehen, dass Preisstopp und erhöhte Abschläge bis zum 31. Dezember 2013 wirken. Das BMG wird die Notwendigkeit des Preismoratoriums und der gesetzlichen Herstellerabschläge allerdings auch für das nächste Jahr wieder überprüfen.

 

Lesen Sie hierzu auch:

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GKV-Finanzentwicklung: vfa fordert Überprüfung des Zwangsrabatts

 

Kirsten Sucker-Sket / 02.02.2012, 10:02 Uhr

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