Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen03.02.2022
Suizidhilfe ist möglich – aber nicht durch den Staat
beim BfArM die Erlaubnis beantragten, eine tödliche Dosis Natrium-Pentobarbital erwerben zu dürfen. Doch keinem der Anträge wurde stattgegeben. Sie verlangen vom BfArM, ihnen jeweils eine Erlaubnis zum Erwerb von 15 Gramm Natrium-Pentobarbital zu erteilen, um mithilfe dieses Betäubungsmittels ihr Leben zu beenden. Nordrhein-Westfalen, das am gestrigen Mittwoch die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln bestätigte: