AOK Nordost warnt vor neuen Rezeptfälschungen
Schon im Januar dieses Jahres hatte die AOK Nordost vor gefälschten Rezepten gewarnt. Jetzt mahnt sie erneut: Im ersten Quartal 2025 seien hauptsächlich in Berliner Apotheken gefälschte Verordnungen beispielsweise für Fentanyl-Pflaster (hauptsächlich Stärke 150µg/h und der Packungsgröße N3) sowie die Krebsarzneimittel Lonsurf®, Lenvima® und Besremi® eingelöst worden. Daraus sei der Kasse bereits ein finanzieller Schaden in sechsstelliger Höhe entstanden.
Hohe finanzielle Verluste kommen bei hochpreisigen Arzneimitteln schnell zusammen. So verweist die AOK Nordost darauf, dass die Kosten für eine N3-Packung Besremi® bei rund 5.000 Euro liegen.
E-Rezept nutzen, wo möglich!
Apotheken sollten entsprechende Verordnungen daher besonders sorgfältig prüfen, heißt es in einer Mitteilung der AOK Nordost von diesem Dienstag. An die Arztpraxen appelliert die Kasse, wo es möglich ist, auf E-Rezept zu verordnen und Betäubungsmittel- sowie Muster-16-Rezepte diebstahlsicher zu lagern.
Die AOK Nordost legt Apothekenmitarbeitenden nahe, sich vor der Abgabe folgende Fragen zu stellen:
- Ist die Verordnungsmenge plausibel oder ungewöhnlich hoch?
- Beliefert die Apotheke regelmäßig BtM-Rezepte, Zytostatika oder weitere hochpreisige Arzneimittel aus dieser Praxis?
- Ist die Apotheke mit dem Kunden vertraut?
- Handelt es sich um besonders ungewöhnliche, hochpreisige Arzneimittel, die die Apotheke noch nie beliefert hat?
„Wenn auch nur ein leiser Zweifel an der Legitimität des Rezeptes besteht, ist es ratsam, lieber einmal zu viel zum Hörer zu greifen und die verordnende Praxis oder die zugehörige Krankenkasse um Verifizierung zu bitten“, sagt Julia Goldmann, Beratungsapothekerin bei der AOK Nordost.
Weiterhin Vorsicht bei Mounjaro® oder Ozempic®
Auch gefälschte Privatrezepte für Arzneimittel wie Mounjaro® oder Ozempic® bleiben aktuell. Den meisten Fälschungen sei hier gemein, dass die Diagnose explizit genannt wird, obwohl dies bei Arzneimittelverordnungen nicht vorgesehen ist. Außerdem werde entweder eine falsche oder gar keine Dosierung angegeben. Auch sei das Schriftbild auf den Rezepten oftmals nicht einheitlich.
Polizei und Krankenkasse informieren
Ausdrücklich appelliert die AOK Nordost an Apotheken, die eine Fälschung vermuten, sich bei der Arztpraxis rückzuversichern, ob der Patient oder die Patientin bekannt ist. Ist das nicht der Fall, sollten sie direkt die Polizei informieren und sich unmittelbar mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen.