Sildenafil bleibt verschreibungspflichtig

Seit Jahren wird um den Status von Sildenafil zur Behandlung von erektiler Dysfunktion gerungen: Soll der Wirkstoff verschreibungspflichtig bleiben oder – wie z. B. in Großbritannien, der Schweiz oder Irland – rezeptfrei erhältlich sein? An diesem Dienstag hat sich der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht erneut mit dieser Frage befasst – und mehrheitlich empfohlen, den Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Sildenafil 25 mg und 50 mg abzulehnen. Es gab nur eine Stimme für den Switch, sieben dagegen.

Der Branchenverband Pharma Deutschland bedauert die Entscheidung. Damit sei eine wichtige Chance verpasst worden, die Patientensicherheit zu erhöhen und die Selbstmedikation in Deutschland zu stärken. Der Verband meint, dass die entscheidenden Argumente für einen OTC-Switch offenbar nicht vollumfänglich berücksichtigt worden seien. „Aus Scham suchen Betroffene häufig keinen Arzt auf und greifen stattdessen auf gefährliche Präparate aus dem Internet zurück. Ein rezeptfreier Verkauf in Apotheken hätte hier Abhilfe geschaffen und Patienten einen sicheren Zugang zu einer wirksamen Therapie ermöglicht. Gleichzeitig hätten Patienten von der fachkundigen Beratung in der Apotheke profitiert“, heißt es in der Pressemitteilung des Verbands.

Der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat sich auch noch mit anderen Wirkstoffen befasst. Laut Kurzprotokoll zu der Sitzung empfahl er einstimmig, den Antrag anzunehmen, die Zubereitung aus Prednisolon und Salicylsäure zur Anwendung auf der Kopfhaut aus der Verschreibungspflicht zu entlassen.

Naloxon zur nasalen Anwendung

Zudem gab es zwei Anträge zu Naloxon zur nasalen Anwendung. Der eine zielt darauf ab, eine Verschreibung für Einrichtungen der Drogen- und Suchthilfe, der Obdachlosenhilfe, des Strafvollzuges, der Zollbehörden oder der Bundes- und Landespolizei ermöglichen (durch eine Ergänzung in § 2 AMVV). Der andere Antrag fordert die Entlassung aus der Verschreibungspflicht als Notfalltherapie bei bekannter oder vermuteter Opioid-Überdosierung. Für beide Anträge sprach der Ausschuss einstimmig die Empfehlung aus.

Nun ist es Sache des Bundesgesundheitsministeriums, die Empfehlungen umzusetzen – wobei es an diese nicht gebunden ist.