BMAS setzt auf Empfehlungen zum betrieblichen Infektionsschutz26.01.2023
SARS-CoV –Arbeitsschutzverordnung fällt zum 2. Februar
stark fällt, sind bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz nicht mehr nötig“. In allen anderen Bereichen können Arbeitgeber und Beschäftigte jedoch künftig eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind. Das BMAS hat zur Unterstützung unverbindliche Empfehlungen zum betrieblichen Infektionsschutz veröffentli