Länder wollen Pharmaindustrie stärken
Die Pharmaindustrie braucht bessere Rahmenbedingungen. Das hatte schon die Ampel-Regierung erkannt. Der frühere Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) lud zum Pharmagipfel und sein Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erarbeitete einige Gesetze, die der Branche unter die Arme greifen sollten.
Nun wollen auch die Länder mehr für die Pharmaindustrie tun. Auf Initiative von Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen fordert der Bundesrat die Regierung in einer Entschließung an diesem Freitag auf, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken.
EU-Mindestmaß einhalten, nicht darüber hinausgehen
Die Pharmaindustrie leiste einen „entscheidenden Beitrag für die Resilienz und die Unabhängigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland sowie der Europäischen Union“, heißt es eingangs in der Entschließung. Sie sei zukunftsorientiert und ein wichtiger Baustein in der medizinischen Versorgungssicherheit der Bevölkerung.
Doch die Länder monieren, dass bei der Umsetzung europäischer Gesetzgebung vielfach über das „vorgegebene Mindestmaß“ hinausgegangen werde. Das schade den einheimischen Unternehmen.
Sie fordern den Bund daher auf, „im Zuge der Umsetzung der Vereinfachungspakete in nationales Recht, eine 1:1-Umsetzung vorzusehen“. Er müsse die verbliebenen Gestaltungsräume nutzen.
Darüber hinaus haben die Länder das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) im Blick. Die Regierung soll durch eine Reform das Verfahren entbürokratisieren und flexibilisieren.
Zulassungsverfahren für die Branche beschleunigen
Auch bei den Zulassungsverfahren sieht der Bundesrat Potenzial. Diese seien in der Corona-Zeit schneller gelaufen, doch derzeit erlebe man wieder eine Verlangsamung. Die Regierung wird gebeten, die Erfahrungen von damals zu nutzen, um wieder zu beschleunigten Verfahren zu kommen.
Auf Empfehlung des Gesundheitsausschusses des Bundesrats regen die Länder überdies an, bei einer Reform des Arzneimittelgesetzes die Dokumentationsanforderungen beim Import von Wirkstoffen menschlicher, tierischer oder mikrobieller Herkunft oder von Wirkstoffen, die auf gentechnischem
Wege hergestellt werden (MTMG-Wirkstoffe) in den Blick zu nehmen. Ebenso sollen die Anforderungen des Verbringungsverbots überprüft werden, die neben unnötiger Bürokratie auch dazu führten, dass europäische Arzneimittel gegenüber Arzneimitteln aus Drittstaaten schlechter gestellt seien.
Ein weiterer Schritt zu weniger Bürokratie: Die Gebrauchsinformation (Packungsbeilage) sollte mindestens für Arzneimittel, die ausschließlich im Krankenhaus angewandt werden, digital zur Verfügung gestellt werden dürfen.
Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Dieser steht allerdings frei, ob, wann und wie sie darauf reagiert. Gesetzliche Vorgaben gibt es in dieser Hinsicht nicht.