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Guten Morgen liebe Leserinnen und Leser,
mindestens elf der 41 Politiker im nächsten Gesundheitsausschuss werden Heilberufler sein - Ärzte, Pfleger, Therapeuten und sogar eine Apothekerin. Was bedeutet das für die Debatten, Diskussionen, Anhörungen und Beschlüsse in dem Fachgremium? Aus jetziger Sicht nur Gutes. Denn müssten die Abgeordneten beispielsweise einen Gesetzentwurf zur Änderung der ärztlichen Bedarfsplanung diskutieren, gäbe es inzwischen genügend Mitglieder, die selbst schon als niedergelassene(r) Mediziner/-in gearbeitet haben und somit wissen, was das von ihnen beschlossene Vorhaben im Versorgungsalltag bedeutet. Und auch mit Blick auf Fachanhörungen lässt die neue Besetzung hoffen, dass noch mehr gezielte und auf die Versorgungspraxis ausgerichtete Fragen gestellt werden. Gleichzeitig heißt das aber auch, dass sich die Gesundheitsexperten mehr als je zuvor an ihren Beschlüssen messen lassen müssen. Dass sich beschlossene Vorhaben in der Praxis anders ausgewirkt haben als man es im Gesetzgebungsprozess eigentlich erwartet hatte, wäre eine Ausrede, die man den Parlamentariern dann nicht mehr so leicht abkauft.
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(Foto:benicoma/stock.adobe.com)
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Geldbuße aufgehoben
Rezepturherstellung: Berufsgericht stellt BGH-Entscheidung infrage
Sind Zytostatikazubereitungen, die Apotheken unter Hinzugabe
bestimmter Lösungen herstellen, Rezepturen oder Fertigarzneimittel? Für die
meisten dürfte die Antwort auf der Hand liegen: Es sind Rezepturarzneimittel
und als solche nicht zulassungspflichtig. Doch in den vergangenen Jahren gab es
immer wieder juristische Auseinandersetzungen und Urteile, die am
Rezepturprivileg rüttelten. Insbesondere der BGH sorgte hier für Unruhe. Er fällte 2012 ein Urteil, das
dazu führte, dass einige Apotheker wegen Betrugs verurteilt wurden, weil sie im
Ausland günstig bezogene Zytostatika für ihre Zubereitungen verwendet und zu
deutschen Preisen abgerechnet hatten. Doch nicht alle Gerichte schließen sich
dieser eigentlich höchstrichterlichen Rechtsprechung an. Das zeigt eine
aktuelle berufsgerichtliche Entscheidung aus Nordrhein. Mehr dazu gibt es jetzt auf DAZ.online.
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DocMorris-Automat
Weiteres Urteil am 15. Februar
Im Rechtsstreit um den Arzneimittelautomaten des
Versandhändlers DocMorris will das Landgericht in Mosbach (Baden-Württemberg)
am 15. Februar ein weiteres Urteil sprechen. Nach einer Anhörung beider Seiten
habe das Gericht diesen Termin festgesetzt, sagte eine Sprecherin. Das gleiche
Gericht hatte den Automaten erst kürzlich verboten. Mehr dazu lesen Sie jetzt auf DAZ.online.
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Das war „Wissen vor 8“ an diesem Morgen. Ich wünsche Ihnen einen gelungenen Start in den Tag. Morgen lesen wir uns wieder, wenn Sie mögen!
Benjamin Rohrer Chefredakteur DAZ.online
Und wie immer gilt: Anregungen, Kritik und Themenwünsche gern per Mail an uns: redaktion@daz.online
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Seminar - Neue EU-DSGVO
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30. Januar – Düsseldorf
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11. Februar – Davos – SCHWEIZ
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17. Februar – Bonn
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16. März – Berlin
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