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Freitag, 19. Januar 2018
 
 

Guten Morgen liebe Leserinnen und Leser,


mindestens elf der 41 Politiker im nächsten Gesundheitsausschuss werden Heilberufler sein - Ärzte, Pfleger, Therapeuten und sogar eine Apothekerin. Was bedeutet das für die Debatten, Diskussionen, Anhörungen und Beschlüsse in dem Fachgremium? Aus jetziger Sicht nur Gutes. Denn müssten die Abgeordneten beispielsweise einen Gesetzentwurf zur Änderung der ärztlichen Bedarfsplanung diskutieren, gäbe es inzwischen genügend Mitglieder, die selbst schon als niedergelassene(r) Mediziner/-in gearbeitet haben und somit wissen, was das von ihnen beschlossene Vorhaben im Versorgungsalltag bedeutet. Und auch mit Blick auf Fachanhörungen lässt die neue Besetzung hoffen, dass noch mehr gezielte und auf die Versorgungspraxis ausgerichtete Fragen gestellt werden. Gleichzeitig heißt das aber auch, dass sich die Gesundheitsexperten mehr als je zuvor an ihren Beschlüssen messen lassen müssen. Dass sich beschlossene Vorhaben in der Praxis anders ausgewirkt haben als man es im Gesetzgebungsprozess eigentlich erwartet hatte, wäre eine Ausrede, die man den Parlamentariern dann nicht mehr so leicht abkauft.

(Foto:benicoma/stock.adobe.com)

 

Geldbuße aufgehoben

Rezepturherstellung: Berufsgericht stellt BGH-Entscheidung infrage

Sind Zytostatikazubereitungen, die Apotheken unter Hinzugabe bestimmter Lösungen herstellen, Rezepturen oder Fertigarzneimittel? Für die meisten dürfte die Antwort auf der Hand liegen: Es sind Rezepturarzneimittel und als solche nicht zulassungspflichtig. Doch in den vergangenen Jahren gab es immer wieder juristische Auseinandersetzungen und Urteile, die am Rezepturprivileg rüttelten.  Insbesondere der BGH sorgte hier für Unruhe. Er fällte 2012 ein Urteil, das dazu führte, dass einige Apotheker wegen Betrugs verurteilt wurden, weil sie im Ausland günstig bezogene Zytostatika für ihre Zubereitungen verwendet und zu deutschen Preisen abgerechnet hatten. Doch nicht alle Gerichte schließen sich dieser eigentlich höchstrichterlichen Rechtsprechung an. Das zeigt eine aktuelle berufsgerichtliche Entscheidung aus Nordrhein. Mehr dazu gibt es jetzt auf DAZ.online.

(Foto: diz)

 

DocMorris-Automat

Weiteres Urteil am 15. Februar

Im Rechtsstreit um den Arzneimittelautomaten des Versandhändlers DocMorris will das Landgericht in Mosbach (Baden-Württemberg) am 15. Februar ein weiteres Urteil sprechen. Nach einer Anhörung beider Seiten habe das Gericht diesen Termin festgesetzt, sagte eine Sprecherin. Das gleiche Gericht hatte den Automaten erst kürzlich verboten. Mehr dazu lesen Sie jetzt auf DAZ.online.

 

Themen am Morgen

Die Rheinische Post berichtet über den gestrigen Prozesstag im Verfahren gegen den Zyto-Apotheker aus Bottrop.
Der Generalanzeiger Bonn berichtet über die Schließung einer Bornheimer Apotheke nach 40 Jahren.
Die Rheinische Post hat den Düsseldorfer Apotheker interviewt, der in seiner Apotheke Bitcoin als Zahlungsweise anbietet.

Das war „Wissen vor 8“ an diesem Morgen. 
Ich wünsche Ihnen einen gelungenen Start in den Tag. Morgen lesen wir uns wieder, wenn Sie mögen!

Benjamin Rohrer
Chefredakteur DAZ.online

Und wie immer gilt: Anregungen, Kritik und Themenwünsche gern per Mail an uns: redaktion@daz.online

 

Seminar - Neue EU-DSGVO

Neue Datenschutz-Bestimmungen 2018 »

30. Januar – Düsseldorf

HVKompass Homöopathie live - Komplexmittel in der Apothekenberatung »

 

11. Februar – Davos  – SCHWEIZ

pharmaDavos 2018 »

17. Februar – Bonn

10. Zukunftskongress öffentliche Apotheke »

16. März – Berlin

INTERPHARM 2018 »

 
 
 
 
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