Landgericht Mosbach

DocMorris-Automat: Weiteres Urteil am 15. Februar

Berlin - 19.01.2018, 07:00 Uhr

Der inzwischen geschlossene DocMorris-Automat in Hüffenhardt. (Foto: diz)

Der inzwischen geschlossene DocMorris-Automat in Hüffenhardt. (Foto: diz)


Im Rechtsstreit um den Arzneimittelautomaten des Versandhändlers DocMorris will das Landgericht in Mosbach (Baden-Württemberg) am 15. Februar weitere Urteile sprechen. Nach mündlichen Verhandlungen in fünf Verfahren hat das Gericht diesen Termin festgesetzt. Das gleiche Gericht hatte den Automaten erst kürzlich verboten.

Erst kurz vor Weihnachten hatte das Landgericht Mosbach den Arzneimittel-Automaten von DocMorris im baden-württembergischen Hüffenhardt für unzulässig erklärt. Damit bestätigte das Gericht seine einstweiligen Verfügungen, die zu einer schnellen Schließung des Abgabe-Automaten geführt hatten. Geklagt hatte der Landesapothekerverband Baden-Württemberg.

Vor dem gleichen Gericht sind derzeit aber noch ein weitere Verfahren anhängig, bei denen mehrere Apotheker gegen den Automaten geklagt hatten. Bei der Anhörung am gestrigen Donnerstag hatten drei Apotheker und ein Versandapotheker betont, die in dem Ort Hüffenhardt praktizierte Abgabe von Arzneimitteln sei aus ihrer Sicht wettbewerbswidrig. Auch der Landesapothekerverband Baden-Württemberg war nochmals mit von der Partie: Er verklagt neben DocMorris nämich auch die Mieterin der Räume, die DocMorris-Schwester Tanimis. Alle Kläger argumentieren: Die Abgabe sei nur in einer Apotheke oder durch Versandhandel einer Apotheke zulässig. Beides sei bei dem Automaten nicht der Fall. DocMorris meint hingegen, es handele sich bei dem Geschäft mit nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln um Versandhandel. 

Neben den nun bald abgeschlossenen Verfahren am Mosbacher Landgericht läuft derzeit noch ein Prozess am Verwaltungsgericht in Karlsruhe. Hier klagt DocMorris selbst – und zwar gegen die Schließungsverfügung des Regierungspräsidiums. Spannend könnte es also werden, wenn das Karlsruher Gericht der Schließung aus verwaltungsrechtlichen Gründen widerspricht. Dann gäbe es ein zivilrechtliches und ein verwaltungsrechtliches Urteil, die sich beide widersprechen. Ob DocMorris die Türen zum Automaten wieder öffnen dürfte, ist unklar.


bro / dpa
brohrer@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.