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Dienstag, 9. Mai 2017
 
 

Guten Morgen liebe Leserinnen und Leser,


Forderungen nach Apothekenketten und anderen deregulierenden Maßnahmen im Apothekenmarkt scheinen wieder in Mode zu kommen. Nach der FDP will nun auch die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) das Fremd- und Mehrbesitzverbot aufheben und die Rx-Preisbindung eliminieren. Das steht in einer Stellungnahme der BDA zu einem Linken-Antrag zum Rx-Versandverbot, der in der kommenden Woche im Gesundheitsausschuss des Bundestages auf dem Programm steht. Aus Sicht des wirtschaftsnahen Spitzenverbandes wäre die Arzneimittel-Versorgung auch mit einer weitaus kleineren Apothekenzahl noch gewährleistet. Persönlich werden die Arbeitgeber-Vertreter bei der Anhörung im Bundestag nicht befragt. Der Auftritt der ABDA-Vertreter vor dem Gesundheitsausschuss hingegen wird somit immer wichtiger: Denn ganz unabhängig vom Rx-Versandverbot ist es in der derzeitigen Gemengelage anscheinend vonnöten, Politikern und Verbandsvertretern erneut den Vorteil der inhabergeführten Apotheke vor Augen zu führen: die unabhängige Arzneimittelberatung und -abgabe vor Ort.

(Foto: Wyzliech/fotolia)

 

Beschlossener Antrag

SPD Bremen macht Druck gegen Homöopathie-Erstattung

Die SPD Bremen fordert, dass es Krankenkassen künftig untersagt wird, homöopathische Arzneimittel als Satzungsleistung zu erstatten. Der Landesverband des Stadtstaates hat in der vergangenen Woche einen entsprechenden Antrag auf einem Parteitag beschlossen. In dem Antrag für den Bundesparteitag Ende Mai fordert die SPD Bremen, dass alle homöopathischen Arzneimittel mit einer Kennzeichnungspflicht versehen werden. Es smüsse darauf hingewiesen werden, dass für die Wirkung des jeweiligen Mittels keine Nachweise vorliegen. DAZ.online berichtet jetzt über den Antrag.

(Foto: dpa)

 

Meist gelesen

Rx-Preisbindung wieder vor dem EuGH?

Ausnahmsweise gibt es mal wieder positive, juristische Nachrichen für die Apotheker: Die Frage, ob die Rx-Preisbindung im grenzüberschreitenden Arzneimittelversandhandel gegen das EU-Recht verstößt, könnte möglicherweise noch einmal den EuGH beschäftigen. Der Bundesgerichtshof deutet das in einem noch offenen Verfahren jedenfalls an. Laut BGH könnten die Aspekte zur Verteidigung der Preisbindung, die der EuGH im vergangenen Jahr vermisst hatte, nun nachgetragen werden – und zwar vor dem Oberlandesgericht Köln. Hier geht es zum meist gelesenen Artikel vom gestrigen Montag.

 (Foto: Top / Fotolia)

 

Gehaltsschwankungen

Cannabis-Blüten eher ein Rückschritt?

Cannabisblüten sind nicht gleich Cannabisblüten. Die verschiedenen Sorten unterscheiden sich hinsichtlich ihres THC- und ihres Cannabidiol-Gehalts. Verordnet ein Arzt Cannabisblüten, muss er angeben, welche Sorte er gerne hätte. Die Sorte bestimmt die Qualität, so ist es festgelegt. Aus pharmazeutischer Sicht ist das ziemlich unbefriedigend, da es innerhalb einer Sorte von Ernte zu Ernte erhebliche Unterschiede geben kann. Trotzdem entsprechen diese dann der Monographie. Denn die legt keine festen Ober- und Untergrenzen für den THC- und CBD- Gehalt fest. Dort heißt es nur, dass der Gehalt einer Charge in einem Bereich von +/- 10 Prozent des auf der Packung deklarierten Gehalts liegen muss. Viel sinnvoller wäre im Sinne einer rationalen Arzneimitteltherapie, den gewünschten Gehalt der Leitsubstanzen anzugeben. Ohnehin spräche vieles dafür, die Reinsubstanzen zu verwenden, die bereits seit Jahren im NRF monographiert sind. Aus Sicht mancher Experten stellt die Überführung der Blüten von Cannabis Sativa in die Verordnungsfähigkeit daher nicht unbedingt einen therapeutischen Fortschritt dar – eher im Gegenteil. Mehr dazu lesen Sie später auf DAZ.online.

Legal Highs (Foto:dpa)

 

Themen am Morgen

Spiegel Online berichtet über die krankhafte Sexsucht.
Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich auf Pauschalen für die neue Telematik-Infrastruktur geeinigt.
Das Bundeskriminalamt teilt mit, dass die Zahl der Drogentoten im Jahr 2016 zum vierten Mal in Folge angestiegen ist.

Das war „Wissen vor 8“ an diesem Morgen. 
Ich wünsche Ihnen einen gelungenen Start in den Tag. Morgen lesen wir uns wieder, wenn Sie mögen!

Benjamin Rohrer

Benjamin Rohrer
Chefredakteur DAZ.online

Und wie immer gilt: Anregungen, Kritik und Themenwünsche gern per Mail an uns: redaktion@daz.online

 

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