NRW: Gesundheitsberufe gegen Rassismus und Gewalt

„Rassismus hilft kein bisschen – wir schon!“ Mit dieser Botschaft wenden sich die im Gesundheitswesen Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen gegen Rassismus, Gewalt und Diskriminierung an die Öffentlichkeit. Der Apothekerverband Nordrhein und der Apothekerverband Westfalen-Lippe haben die entsprechende Resolution ebenso unterzeichnet, wie beispielsweise das NRW-Gesundheitsministerium, die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen oder die Ärztekammer Nordrhein.

Hintergrund für die Initiative sind Gewaltvorfälle im Gesundheitsbereich sowie Berichte über Rassismus und Diskriminierung. Neben dem Hashtag #RassismusHilftKeinBisschen sollen auch #GewaltHilftKeinBisschen und #DiskriminierungHilftKeinBisschen verbreitet werden.

„Menschen anzupöbeln, zu beleidigen oder gar zu attackieren, die es sich zur Aufgabe gemacht haben anderen zu helfen, ist besonders perfide und schärfstens zu verurteilen“ sagte laut einer Pressemitteilung von diesem Montag NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).

Berichte über Gewaltvorfälle, Rassismus und Diskriminierung

Die Berichte über Gewaltvorfälle, Rassismus und Diskriminierung gegenüber Ärztinnen, Ärzten, medizinischem und pharmazeutischem Fachpersonal, Rettungskräften, Pflegekräften und allen weiteren Beschäftigten im Gesundheitswesen würden ihn zutiefst bestürzen. Es müsse dem ein Riegel vorgeschoben werden.

Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit in Krankenhäusern und Sanatorien haben in NRW zwischen 2019 und 2023 um rund 40 Prozent zugenommen. Das zeigt die polizeiliche Kriminalstatistik. 2023 gab es 1.705 Fälle.

Laut einer Umfrage der Kassenärztliche Bundesvereinigung haben 80 Prozent der Befragten 2024 verbale Gewalt in Form von Beschimpfungen, Beleidigungen oder Drohungen erlebt. 43 Prozent der Befragten gaben darüber hinaus an, innerhalb der vergangen fünf Jahre körperliche Gewalt erlebt zu haben. An der Umfrage nahmen 7.580 Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Medizinische Fachangestellte teil.

Zitiert wird eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung von 2024. Demnach haben 14 Prozent der Beschäftigten in der Krankenpflege eine ausländische Staatsangehörigkeit, in der Altenpflege sind es 19 Prozent. Die Studie zeigte zudem, dass die Anzahl der Beschäftigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit sowohl in der Kranken- als auch in der Altenpflege zwischen 2013 und 2023 um jeweils über 250 Prozent angestiegen ist.

Auch bei den Auszubildenden ist der Anteil hoch. In NRW waren 2023 rund 30 Prozent von jenen in der Pflegefachassistenz ausländische Staatsbürger. In den Pflege- und Gesundheitsfachberufen (unter anderem Pflegefachassistenz, Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie sowie Ausbildungen in den medizinisch-technischen Berufen) lag der Anteil bei 12,1 Prozent.

Von den rund 124.000 kammerangehörigen Ärztinnen und Ärzten in dem Bundesland, haben – inklusive Ärztinnen und Ärzten mit doppelter Staatsbürgerschaft – rund 22.000 eine ausländische Staatsbürgerschaft.

config_id: user_is_logged_out_and_article_is_DAZ_plus

Jetzt abonnieren und weiterlesen!

Sie haben noch kein Abo?

Abonnieren und die DAZ unbegrenzt lesen.

(Bitte beachten Sie, für den Abschluss eines Abos müssen Sie zunächst eine DAViD-Registrierung abschließen. Die Zugangsdaten von DAZ.online sind nicht mehr gültig. Sie werden auf die Registrierungsseite weitergeleitet, sollten Sie nicht eingeloggt sein.)

oder

Sie registrieren sich bei DAViD und schalten anschließend Ihr bestehendes Abonnement für die Website frei.

config_id: user_is_logged_in_and_article_is_DAZ_plus

Jetzt abonnieren und weiterlesen!

Abonnieren und die DAZ unbegrenzt lesen.

(Bitte beachten Sie, für den Abschluss eines Abos müssen Sie zunächst eine DAViD-Registrierung abschließen - Sie werden auf die Registrierungsseite weitergeleitet, sollten Sie nicht eingeloggt sein.)

config_id: user_is_logged_out_and_article_is_DAZ_reg

Jetzt einloggen und weiterlesen!

oder

Abonnieren und die DAZ unbegrenzt lesen.

(Bitte beachten Sie, für den Abschluss eines Abos müssen Sie zunächst eine DAViD-Registrierung abschließen, die Zugangsdaten von DAZ.online sind nicht mehr gültig. Bitte registrieren Sie sich einmal neu. Sie werden auf die Registrierungsseite weitergeleitet, sollten Sie nicht eingeloggt sein.)

Home
Lesezeichen
ePaper
Service